Drei bzw. vier Wochen Gefängnis für "Menschenschmuggel" in die Niederlande
AMTSGERICHT WEENER
In der gestrigen Sitzung des Amtsgerichts wurden zwei Fälle behandelt. im ersten Fall war ein Fuhrunternehmer angeklagt, am 29. März einen Unbekannten mit seinem Fahrzeug an die Grenze gefahren zu haben und diesem dadurch behilflich gewesen zu sein, den unerlaubten Grenzübertritt zu vollziehen. Der Sachverhalt war folgender: An dem genannten Tage kam ein als Führer der Kommunisten bekannter Arbeiter zu dem Angeklagten und fragte, ob er eine Person nach Holland fahren könne, was bejaht wurde. Die Fahrt ging über Bunderneuland nach Neuschanz. Der Zollbeamte in Neuschanz schickte den Kommunisten mit dem fremden Mann wieder zurück, indem er erklärt haben soll, wir haben hier bei uns schon Kommunisten genug. Der Fuhrunternehmer fuhr dann mit den beiden Insassen nach dem Edenhaus in Kloster Dünebrock. Hier verließen die beiden Insassen das Fahrzeug und gingen über die Grenze. Das Edenhaus liegt abseits der Zollstraße in Kloster Dünebrock, es gehen hier viele Leute über die Grenze nach Holland. Wie die polizeilichen Ermittlungen ergeben haben, hat der einheimische Kommunist in Bellingwolde ein Auto genommen und ist mit dem Fremden zu dem Kommunistenführer nach Neuschanz gefahren. Letzterer hat dann dafür gesorgt, daß der Fremde weiter nach Holland hinein geschafft wurde. Es soll sich bei dem Fremden um einen Leipziger Kommunisten gehandelt haben. Der einheimische Konmunist hat für seine Beihilfe 4 Wochen Gefängnis erhalten.
Der Fuhrunternehmer hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, er wurde nun zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt.
aus: Rheiderland Zeitung, 9.6.33